Regelungsvorhaben

KOM-Vorschlag zur EbAV II-RL: Angemessenheit von Informationspflichten für auch DB und kollektive Systeme sicherstellen

Angegeben von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407) am 26.06.2026

Beschreibung:
Viele der in Titel IV vorgesehenen Anforderungen passen maximal für individuelle DC-Systeme und private Produkte – nicht aber für DB und kollektive Systeme. Dies gilt insbesondere für Art. 41a, der zur Information bei „unzureichender“ Wertentwicklung führen soll. Sinnvolle Referenzwerte für DB-Systeme sehen wir nicht. Hier muss zumindest eine angemessene Differenzierung auf nationaler Ebene erfolgen (Streichung der vorgeschlagenen EIOPA-Ermächtigung in Art. 41a). Auch bei den geforderten Informationen in der Auszahlphase in Art. 43 muss die Information zur Art der Auszahlung passen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/3694 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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