Regelungsvorhaben
KOM-Vorschlag zur EbAV II-RL: Governance-Anforderungen auf ein angemessenes Maß reduzieren
Angegeben von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407)
am
26.06.2026
Beschreibung:
"Die Anforderung, dass ein Unternehmensführungssystem bei einer EbAV eine Compliance-Funktion haben muss (Art. 21 Abs. 4) lehnen wir – auch basierend auf vielen Jahren Erfahrung – weiterhin ab.
Neues Proportionalitätsprinzip für EbAV: Für EbAV soll – im Rahmen von Scaling up – das Proportionalitätsprinzip der Versicherer eingeführt werden und damit künftig nur noch auf „der Art, des Umfangs und der Komplexität ihrer Tätigkeiten“ abgestellt werden (u.a. Art. 21 Abs. 1b). Das Ziel sollte jedoch eine effiziente Organisation von Altersversorgungssystemen sein. Der Verzicht auf „Größe oder Größenordnung sowie interne Organisation“ wird zu unangemessenen Regulierungen führen."
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/3694 (Vorgang) [alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]