Regelungsvorhaben

KOM-Vorschlag zur EbAV II-RL: Möglichkeit für MS, bei DB-Systemen ergänzende quantitative Kapitalanlagevorgaben zu machen, nicht verbieten

Angegeben von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407) am 26.06.2026

Beschreibung:
Beim vorgeschlagenen Verbot für die Mitgliedstaaten, bei DB-Altersversorgungssystemen ergänzende quantitative Kapitalanlagevorgaben zu machen, (Art. 19 Abs. 6) geht es nicht um die Schaffung größerer Anlagemöglichkeiten für EbAV. Zusammen mit den Änderungen in Art. 17, 18, Art. 18a geht es um eine weder sinnvolle noch notwendige Übertragung der Versicherungsregulierung auf EbAV. Im Rahmen einer EU-Mindestharmonisierungs-RL sollten künftig nicht nur für DC-Systeme quantitative Kapitalanlagevorgaben möglich sein

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/3694 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (3)

Nach oben blättern