Regelungsvorhaben
Klarstellung für Freizeitangebote der Kinder und Jugendarbeit in Bezug auf das Paschalreisevertragsrecht
Angegeben von:
CVJM - Gesamtverband in Deutschland e.V. (R001421)
am
25.06.2026
Beschreibung:
Es herrscht Unklarheit bezgl. möglicher Ausmahmeregelungen in Bezug auf das Pauschalreisevertragsrecht für gemeinnützige Freizeitangebote der Kinder- und Jugendarbeit, die zu Verunsicherung insbesondere bei kleinen, ehrenamtlich geführten Vereinen führt. Deshalb sollte in §651a Abs. 5 Nr 1 BGB klar gestellt werden, dass eben diese Freizeitangebote der Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB Viii als ein Ausnahmezustand nicht unter das Pauschalreiserecht fallen.
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
- Tourismus [alle RV hierzu]
- Bürgerschaftliches Engagement