Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Einbeziehung von Aluminium als Leichtbauwerkstoff in die CO2-Flottengrenzwertregelung

Angegeben von:
Aluminium Deutschland e.V. (R002500) am 25.06.2026

Beschreibung:
Aluminium Deutschland setzt sich im Rahmen der Revision (2025/0420 (COD) der europäischen CO2-Flottengrenzwerte (Verordnung EU) 2019/631) dafür ein, Aluminium in seiner Funktion als Leichtbaumaterial im Rahmen des vorgesehenen Ausgleichsmechanismus als anrechenbarer Werkstoff berücksichtigt wird.

Betroffene Interessenbereiche (4)

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