Regelungsvorhaben
Bedarf konkreter Formulierung von Einwirkungen und Krankheitsbildern bereits in der Bezeichnung einer Berufskrankheit
Angegeben von:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) (R004506)
am
25.06.2026
Beschreibung:
Die Anpassung wird grundsätzlich begrüßt. Darüber hinaus bekräftigt die DGUV die bereits im Weißbuch Berufskrankheiten der DGUV veröffentlichte Position, Einwirkungen und Krankheitsbilder bereits in der Bezeichnung einer Berufskrankheit so konkret wie möglich zu formulieren und nach
Möglichkeit auch Dosis-Grenzwerte anzugeben. Die mit der Präzisierung des § 9 Absatz 5 Berufskrankheiten-Verordnung angestrebte Klarstellung zum Umfang der von der Vertraulichkeit umfassten Unterlagen des Ärztlichen Sachverständigenbeirates Berufskrankheiten wird begrüßt.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 312/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Siebte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung Zuständiges Ministerium: BMAS [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMAS): Siebte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (Vorgang)
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu]
- Unfallversicherung [alle RV hierzu]