Regelungsvorhaben

Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)

Angegeben von:
Bundesverband Deutscher Versandapotheken - BVDVA (R000652) am 25.06.2026

Beschreibung:
1. Telepharmazie gesetzlich stärken Digitale pharmazeutische Beratung und pharmazeutische Dienstleistungen müssen als regulärer Bestandteil der Versorgung anerkannt werden. 2. Digitale Identitäten vereinfachen Eine einheitliche Gesundheits-ID muss digitale Versorgungsprozesse ohne zusätzliche analoge Hürden ermöglichen. 3. ePA- und E-Rezept-Prozesse versandhandelsfähig ausgestalten Tokenbasierte Zugriffe und digitale Prozessketten müssen auch für Versandapotheken vollständig nutzbar sein. 4. Freie Apothekenwahl digital absichern Patientinnen und Patienten müssen auch in ePA-, E-Rezept- und App-Prozessen frei und unbeeinflusst ihre Apotheke wählen können.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 06.05.2026 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

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