Regelungsvorhaben
Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
Angegeben von:
Bundesverband Deutscher Versandapotheken - BVDVA (R000652)
am
25.06.2026
Beschreibung:
1. Telepharmazie gesetzlich stärken
Digitale pharmazeutische Beratung und pharmazeutische Dienstleistungen müssen als regulärer Bestandteil der Versorgung anerkannt werden.
2. Digitale Identitäten vereinfachen
Eine einheitliche Gesundheits-ID muss digitale Versorgungsprozesse ohne zusätzliche analoge Hürden ermöglichen.
3. ePA- und E-Rezept-Prozesse versandhandelsfähig ausgestalten
Tokenbasierte Zugriffe und digitale Prozessketten müssen auch für Versandapotheken vollständig nutzbar sein.
4. Freie Apothekenwahl digital absichern
Patientinnen und Patienten müssen auch in ePA-, E-Rezept- und App-Prozessen frei und unbeeinflusst ihre Apotheke wählen können.
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Referentenentwurf:
Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 06.05.2026 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]