Regelungsvorhaben

Einführung einer brancheneigenen Lösung der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) im Rahmen der Abfallrichtlinie

Angegeben von:
adidas AG (R001743) am 24.06.2026

Beschreibung:
Mitgestaltung eines Ansatzes zur Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien im Rahmen der Abfallrahmenrichtlinie (WFD) – mit besonderem Blick auf die Bedürfnisse der Schuhindustrie – mit dem Ziel einer branchengerechten, wirtschaftlich umsetzbaren und ökologisch zielführenden nationalen Lösung. Umweltziele sollten gemeinsam mit der Industrie entwickelt werden und alle Akteure (Hersteller, Händler, Sammler, Sortierer und Recycler) entsprechend ihrer Kompetenz bei der Gestaltung eines Systems einbezogen werden. Zudem muss eine möglichst EU-weit harmonisierte, einfache, bürokratiearme und klar definierte Umsetzung angestrebt werden. Die verschiedenen EPR-Systeme innerhalb der EU müssen aufeinander abgestimmt sein.

Betroffene Interessenbereiche (1)

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