Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Anpassung der KRITIS-Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach KRITIS-Dachgesetz

Angegeben von:
Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243) am 24.06.2026

Beschreibung:
Der VDA begrüßt die Zielsetzung der KRITIS-Verordnung zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen, sieht jedoch Anpassungsbedarf bei der Ausgestaltung. Insbesondere die weitreichende Einbeziehung zentraler digitaler Steuerungs-, Überwachungs- und Plattformsysteme kann erhebliche Auswirkungen auf die Automobilindustrie haben. Der VDA fordert daher klare und verhältnismäßige Definitionen, eine rechtssichere Abgrenzung zu allgemeinen Industrie- und Unternehmenssystemen sowie die Vermeidung von Doppelregulierungen mit bestehenden Vorgaben wie NIS-2, BSIG und Cyber Resilience Act. Zudem sind praxisgerechte Schwellenwerte, Übergangsregelungen und die Berücksichtigung globaler Betriebsmodelle erforderlich.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS- Dachgesetz Datum des Referentenentwurfs: 26.05.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern (BMI) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

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