Regelungsvorhaben

Planungssicherheit für alle Akteure bei CBAM schaffen

Angegeben von:
Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. (R002003) am 24.06.2026

Beschreibung:
Der von der Europäischen Kommission im Dezember 2025 vorgeschlagene Artikel 27a („Emergency Brake“) würde der Kommission ermöglichen, Produkte temporär aus dem CBAM-Anwendungsbereich auszunehmen, sofern „schwerer Schaden für den Binnenmarkt“ durch „unvorhergesehene Umstände“ angenommen wird. Aus unserer Sicht bestehen hierbei erhebliche regulatorische Unsicherheiten. Die aktuelle Diskussion um Artikel 27a beeinträchtigt bereits heute die Investitionssicherheit. Er sollte daher gestrichen werden.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2606190074 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 16.06.2026 an:

      • Bundesregierung

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