Regelungsvorhaben
Planungssicherheit für alle Akteure bei CBAM schaffen
Angegeben von:
Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. (R002003)
am
24.06.2026
Beschreibung:
Der von der Europäischen Kommission im Dezember 2025 vorgeschlagene Artikel 27a („Emergency Brake“) würde der Kommission ermöglichen, Produkte temporär aus dem CBAM-Anwendungsbereich auszunehmen, sofern „schwerer Schaden für den Binnenmarkt“ durch „unvorhergesehene Umstände“ angenommen wird. Aus unserer Sicht bestehen hierbei erhebliche regulatorische Unsicherheiten. Die aktuelle Diskussion um Artikel 27a beeinträchtigt bereits heute die Investitionssicherheit. Er sollte daher gestrichen werden.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 16.06.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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