Regelungsvorhaben

Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge

Angegeben von:
Landesverband Bayerischer Bauinnungen (R005599) am 23.06.2026

Beschreibung:
Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz): Ziel des Gesetzes ist es, dass die öffentliche Beschaffung unter Wahrung des fairen Wettbewerbs einfacher, schneller und flexibler wird. Auftraggeber und Auftragnehmer sollen so entlastet werden und Unternehmen sich wieder stärker um öffentliche Aufträge bewerben.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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