Regelungsvorhaben
Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
Angegeben von:
Landesverband Bayerischer Bauinnungen (R005599)
am
23.06.2026
Beschreibung:
Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz): Ziel des Gesetzes ist es, dass die öffentliche Beschaffung unter Wahrung des fairen Wettbewerbs einfacher, schneller und flexibler wird. Auftraggeber und Auftragnehmer sollen so entlastet werden und Unternehmen sich wieder stärker um öffentliche Aufträge bewerben.
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]