Regelungsvorhaben

Ergänzung Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) , §16

Angegeben von:
Bundesverband der Familienzentren e.V. (R007246) am 23.06.2026

Beschreibung:
Ziel ist die Änderung des § 16 SGB VIII zu einem Bundesfamilienfördergesetz, das Bund, Länder und Kommunen zu abgestimmtem Handeln im Bereich der Familienförderung verpflichtet. Familienzentren werden im Gesetz verankert als präventive Strukturen, um Chancengerechtigkeit, gesellschaftliche Teilhabe und die Stabilisierung von Familien nachhaltig zu fördern. Kommunale Gestaltungsspielräume werden gestärkt und präventive Unterstützungsstrukturen nachhaltig gesichert. Angestrebt werden bundesweit tragfähige Rahmenbedingungen, eine rechtssichere, auskömmliche Regelfinanzierung der Familienzentren und des BVdFZ e.V. als Institution mit der Aufgabe, Interessen von Familienzentren sowie familienorientierter Einrichtungen gegenüber Politik, Verwaltung und Gesellschaft auf Bundesebene zu vertreten.

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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