Regelungsvorhaben
Ergänzung Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) , §16
Angegeben von:
Bundesverband der Familienzentren e.V. (R007246)
am
23.06.2026
Beschreibung:
Ziel ist die Änderung des § 16 SGB VIII zu einem Bundesfamilienfördergesetz, das Bund, Länder und Kommunen zu abgestimmtem Handeln im Bereich der Familienförderung verpflichtet. Familienzentren werden im Gesetz verankert als präventive Strukturen, um Chancengerechtigkeit, gesellschaftliche Teilhabe und die Stabilisierung von Familien nachhaltig zu fördern. Kommunale Gestaltungsspielräume werden gestärkt und präventive Unterstützungsstrukturen nachhaltig gesichert. Angestrebt werden bundesweit tragfähige Rahmenbedingungen, eine rechtssichere, auskömmliche Regelfinanzierung der Familienzentren und des BVdFZ e.V. als Institution mit der Aufgabe, Interessen von Familienzentren sowie familienorientierter Einrichtungen gegenüber Politik, Verwaltung und Gesellschaft auf Bundesebene zu vertreten.
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu]
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung" [alle RV hierzu]
- Vorschulische Bildung [alle RV hierzu]