Regelungsvorhaben

Videoüberwachung in Schlachthöfen auch bei kleinen Betrieben

Angegeben von:
Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern (R002781) am 23.06.2026

Beschreibung:
Die Einführung der verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachtbetrieben wird begrüßt. Die Ausnahmeregelung für kleinere Betriebe lehnen wir jedoch ab. Unabhängig von der Einführung der verpflichtenden Videoüberwachung möchten wir nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass aus unserer Sicht zu weiteren tierschutzrelevanten Themen dringender Handlungsbedarf besteht, die bei einer Änderung des Tierschutzgesetzes mitberücksichtigt werden sollten. Am dringlichsten sind aus unserer Sicht: Einführung eines verpflichtenden Sachkundenachweises für Tierhaltende, Schaffung grundsätzlicher Befugnisse zur Durchführung der Tierschutzüberwachung in Betrieben oder Anlagen, die tierische Nebenprodukte handhaben, sammeln oder verarbeiten (VTN-Betriebe), Konkretisierung von § 11b

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 252/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes Zuständiges Ministerium: BMLEH [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2606230009 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 01.04.2026 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

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