Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Industrial Accelerator Act (IAA): Beschaffungsvorgaben schaffen unnötige Hürden für kommunale Energieversorger

Angegeben von:
Thüga Aktiengesellschaft (R001118) am 23.06.2026

Beschreibung:
Was Europas Wettbewerbsfähigkeit mit dem Industrial Accelerator Act (IAA) stärken soll, könnte am Ende die kommunale Daseinsvorsorge schwächen. Die Regelungen des IAA - mit europäischen Beschaffungsvorgaben - sollen ausschließlich für öffentliche Unternehmen gelten. Komplexere Vergabeverfahren, weniger Bieter, mehr Rechtsrisiken – all das gefährdet Tempo und Wirtschaftlichkeit des Netzausbaus und führt zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen kommunalen und privaten Energieversorgern. Gleichzeitig können die Regelungen Beschaffung und Energiewende erheblich verteuern. Die Folge: Europäische Industriepolitik auf Kosten der Kommunen. Wir fordern daher substanzielle Anpassungen des IAA unter Berücksichtigung der noch folgenden europäische Vergaberechtsnovelle.

Betroffene Interessenbereiche (4)

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