Regelungsvorhaben

Bei Kritisverordnung Komplexität reduzieren und klar abgrenzen zu restlicher Regulatorik

Angegeben von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999) am 22.06.2026

Beschreibung:
Der Genossenschaftsverband Bayern begrüßt das Ziel, die Resilienz kritischer Dienstleistungen in Deutschland zu stärken und den Schutz zentraler Versorgungsfunktionen auch im Finanzsektor weiterzuentwickeln. Der Ansatz, Resilienz nicht mehr ausschließlich unter dem Blickwinkel der IT-Sicherheit, sondern umfassend als physische, organisatorische und digitale Widerstandsfähigkeit zu verstehen, ist richtig und im Grundsatz zu unterstützen. Gerade die jüngsten Krisen und die zunehmende Abhängigkeit von digitalen Infrastrukturen zeigen, dass ein sektorübergreifender und ganzheitlicher Resilienzansatz erforderlich ist. In seiner derzeitigen Fassung schafft der Entwurf jedoch das Risiko zusätzlicher Komplexität, ohne die Resilienz des Finanzsystems in gleichem Maße tatsächlich zu erhöhen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz Datum des Referentenentwurfs: 26.05.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern (BMI) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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