Regelungsvorhaben

Innovationsfreundliche und verhältnismäßige Anwendung bei der Klassifizierung von Hochrisiko-KI-Systemen

Angegeben von:
Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243) am 22.06.2026

Beschreibung:
Der VDA begrüßt die Leitlinien der EU-Kommission zur Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen nach dem AI Act, sieht jedoch weiteren Konkretisierungsbedarf. Er fordert eine innovationsfreundliche und verhältnismäßige Anwendung, insbesondere für die Automobilindustrie. Hochrisiko-KI soll nur dann vorliegen, wenn eine tatsächliche Sicherheitsrelevanz besteht und eine Drittstellen-Konformitätsbewertung erforderlich ist. Zudem fordert der VDA klarere Definitionen von „Safety Components“, die stärkere Berücksichtigung bestehender Typgenehmigungs-, Sicherheits- und Cybersecurity-Regime sowie die Vermeidung von Doppelregulierung. Auch bei modularen KI-Systemen, dem Filtermechanismus und der Zuordnung von Verantwortlichkeiten entlang der Wertschöpfungskette wird mehr Rechtssicherheit gefordert.

Betroffene Interessenbereiche (3)

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