Regelungsvorhaben

Verhältnismäßige Umsetzung EU-Luftqualitätsrichtlinie und Anpassung 39. BImSchV

Angegeben von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184) am 22.06.2026

Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist eine verhältnismäßige und praktikable Umsetzung der Richtlinie (EU)2024/2881 in nationales Recht. Insbesondere sollen nationale Umsetzungsspielräume genutzt werden, um unverhältnismäßige Maßnahmen, insbesondere im Verkehrsbereich, zu vermeiden. Es soll klargestellt werden, dass Verkehrsbeschränkungen nur als letztes Mittel angewendet werden. Zudem sollen Anforderungen an Luftreinhalteplanung und Luftreinhaltefahrpläne so ausgestaltet werden, dass auf zusätzliche Maßnahmen verzichtet werden kann, wenn Grenzwerte prognostisch eingehalten werden. Mess- und Berichtspflichten sollen auf entscheidungsrelevante Daten beschränkt und Haftungsregelungen präzisiert werden. Technologische Entwicklungen und Flexibilitätsinstrumente der EU sollen berücksichtigt werden.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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