Regelungsvorhaben
Verhältnismäßige Umsetzung EU-Luftqualitätsrichtlinie und Anpassung 39. BImSchV
Angegeben von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184)
am
22.06.2026
Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist eine verhältnismäßige und praktikable Umsetzung der Richtlinie (EU)2024/2881 in nationales Recht. Insbesondere sollen nationale Umsetzungsspielräume genutzt werden, um unverhältnismäßige Maßnahmen, insbesondere im Verkehrsbereich, zu vermeiden. Es soll klargestellt werden, dass Verkehrsbeschränkungen nur als letztes Mittel angewendet werden. Zudem sollen Anforderungen an Luftreinhalteplanung und Luftreinhaltefahrpläne so ausgestaltet werden, dass auf zusätzliche Maßnahmen verzichtet werden kann, wenn Grenzwerte prognostisch eingehalten werden. Mess- und Berichtspflichten sollen auf entscheidungsrelevante Daten beschränkt und Haftungsregelungen präzisiert werden. Technologische Entwicklungen und Flexibilitätsinstrumente der EU sollen berücksichtigt werden.
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Umsetzung der EU Luftqualitäts-Richtlinie (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 02.06.2026 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]
- Immissionsschutz [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]