Regelungsvorhaben
Ablehnung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes
Angegeben von:
Krankenhausgesellschaft Sachsen (R005210)
am
19.06.2026
Beschreibung:
Der Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bedeutet für die Krankenhäuser in Sachsen und bundesweit weitreichende Einschnitte. Erlöse sollen durch erhebliche Preisabsenkungen reduziert werden, ohne dass kostentreibende Struktur- und Bürokratievorgaben abgebaut werden. Zudem werden gesetzlich vorgeschriebene Vorhaltekosten nicht mehr refinanziert.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 16.04.2026 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]