Regelungsvorhaben

Ablehnung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes

Angegeben von:
Krankenhausgesellschaft Sachsen (R005210) am 19.06.2026

Beschreibung:
Der Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bedeutet für die Krankenhäuser in Sachsen und bundesweit weitreichende Einschnitte. Erlöse sollen durch erhebliche Preisabsenkungen reduziert werden, ohne dass kostentreibende Struktur- und Bürokratievorgaben abgebaut werden. Zudem werden gesetzlich vorgeschriebene Vorhaltekosten nicht mehr refinanziert.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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