Regelungsvorhaben

Keine Einschränkung beim Repowering von Windenergieanlagen

Angegeben von:
RheinEnergie AG (R003052) am 19.06.2026

Beschreibung:
Einschränkungen beim Repowering von Windenergieanlagen würden den Ausbau der Windenergie unmittelbar verlangsamen, die Flächeneffizienz verschlechtern und die Investitionssicherheit bereits begonnener Projekte beeinträchtigen. Wir schlagen vor, die entsprechenden Passagen (§ 236 Abs. 3 Satz 2 Punkt 3 BauGB-E sowie § 249 Abs. 3 Satz 2 Punkt 3 BauGB-E) zu streichen.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2606190007 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

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