Regelungsvorhaben
Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
Angegeben von:
Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e. V. (R004442)
am
18.06.2026
Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des § 2a Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung. Der bdo setzt sich dafür ein, den Omnibusverkehr ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich des „Personenbeförderungsgewerbes“ in § 2a Abs. 1 Nr. 3 SchwarzArbG herauszunehmen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1930 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 15.07.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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