Regelungsvorhaben

Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Angegeben von:
Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e. V. (R004442) am 18.06.2026

Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des § 2a Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung. Der bdo setzt sich dafür ein, den Omnibusverkehr ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich des „Personenbeförderungsgewerbes“ in § 2a Abs. 1 Nr. 3 SchwarzArbG herauszunehmen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1930 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2606180055 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 15.07.2025 an:

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