Regelungsvorhaben

Beschluss und Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur unter Berücksichtigung des Wildnisaspektes

Angegeben von:
Naturstiftung David (R003006) am 18.06.2026

Beschreibung:
Als Pendant zum Infrastrukturzukunftsgesetz hat das BMUKN einen Entwurf zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur vorgelegt. Da mit dem Infrastrukturzukunftsgesetz das Primat der Realkompensation entfällt, braucht es Rahmen, um Ausgleichsgelder wirksam „in die Fläche“ zu bringen. Leitidee ist eine „grüne Infrastruktur“ mit überragendem öffentlichem Interesse, etwa der bundesweite Biotopverbund. Im Entwurf zählen auch Flächen mit langfristiger natürlicher Dynamik dazu. Dies ist für die Wildnisziele der Bundesregierung zentral und darf nicht gestrichen werden. Ebenso wichtig ist die vorgesehene Möglichkeit, ein Vorkaufsrecht auszuüben.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung Datum des Referentenentwurfs: 18.03.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

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