Regelungsvorhaben
Anpassung des Referentenentwurfs zur Novellierung des Genossenschaftsgesetzes insb. Ablehnung der Anpassung des § 27 Absatz 1 Satz 3 GenG
Angegeben von:
Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V. (BWGV) (R003133)
am
18.06.2026
Beschreibung:
Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen. Insbesondere die geplante Anpassung des § 27 Absatz 1 Satz 3 GenG lehnen wir ausdrücklich ab.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 25.06.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Genossenschaftswesen, Prüfungsrecht/-anforderungen