Regelungsvorhaben

Nachbesserungsbedarfe beim Jahressteuergesetz 2026

Angegeben von:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (R000737) am 18.06.2026

Beschreibung:
Der vom BMF vorgelegte Referentenentwurf sieht eine Vielzahl punktueller Gesetzesanpassungen vor. Der DStV setzt sich für eine praxisgerechtere und rechtssichere Ausgestaltung der Regelungen des Entwurfs sowie eine Erweiterung u.a. um die folgenden Aspekte vor: - praxisgerechte und unbürokratische Ausgestaltung des neuen § 6f EStG - Streichung der Änderung in § 9 Abs. 4 Satz 3 EStG-E - rechtssichere Ausgestaltung der umsatzsteuerlichen Organschaft (§ 2c UStG-E) - praxisnahe und rechtssichere Ausgestaltung von § 122a, 124 AO-E (digitale Bekanntgabe) - Reform der Verzinsung im Steuerrecht (§ 233a, 238 AO) - Anpassungen bei anschaffungsnahen Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) - Streichung von § 158 Abs. 2 Nr. 2 AO

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 19.05.2026 Federführendes Ministerium: BMF [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (4)

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