Regelungsvorhaben
Der DAV begrüßt den Verordnungsvorschlag für eine europaweit einheitliche Rechtsform. Im Detail besteht jedoch Verbesserungsbedarf.
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
09.06.2026
Beschreibung:
Der DAV sieht ein praktisches Bedürfnis für ein europaweit einheitliche Rechtsform die grenzüberschreitende Unternehmensgründung und -führung erleichtert und den europäischen Binnenmarkt stärkt. Positiv bewertet werden unter anderem die geplante vollständige Digitalisierung des Gründungsverfahrens, das „once-only“-Prinzip. Zugleich weist der DAV auf kritische Punkte hin: Die umfangreiche Rückverweisung auf nationales Recht, fehlende einheitliche Regelungen zur Corporate Governance sowie zum Beschlussmängelrecht, der Bedarf an klareren Schutzmechanismen für Anleger, Gläubiger und Minderheitsgesellschafter sowie die Bedeutung anwaltlicher und notarieller Mitwirkung für Rechtssicherheit als Filter für die Erhaltung werthaltiger Register und eine effiziente Geldwäscheprävention.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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SG2606090020 (PDF - 40 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 20.05.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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