Regelungsvorhaben

Der DAV begrüßt den Verordnungsvorschlag für eine europaweit einheitliche Rechtsform. Im Detail besteht jedoch Verbesserungsbedarf.

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 09.06.2026

Beschreibung:
Der DAV sieht ein praktisches Bedürfnis für ein europaweit einheitliche Rechtsform die grenzüberschreitende Unternehmensgründung und -führung erleichtert und den europäischen Binnenmarkt stärkt. Positiv bewertet werden unter anderem die geplante vollständige Digitalisierung des Gründungsverfahrens, das „once-only“-Prinzip. Zugleich weist der DAV auf kritische Punkte hin: Die umfangreiche Rückverweisung auf nationales Recht, fehlende einheitliche Regelungen zur Corporate Governance sowie zum Beschlussmängelrecht, der Bedarf an klareren Schutzmechanismen für Anleger, Gläubiger und Minderheitsgesellschafter sowie die Bedeutung anwaltlicher und notarieller Mitwirkung für Rechtssicherheit als Filter für die Erhaltung werthaltiger Register und eine effiziente Geldwäscheprävention.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2606090020 (PDF - 40 Seiten)

    Adressatenkreis:

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