Regelungsvorhaben

Gesetzliche Verankerung des Amtes des Bundesopferbeauftragten.

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 09.06.2026

Beschreibung:
Der Deutsche Anwaltverein begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, das Amt des Bundesopferbeauftragten auf eine dauerhafte gesetzliche Grundlage zu stellen. Insbesondere die gesetzliche Verankerung des Amtes selbst, der breite Betroffenenbegriff und der proaktive Ansatz ist begrüßenswert. Gleichwohl sieht der DAV in zentralen Punkten erheblichen Nachbesserungsbedarf, um die Effektivität und vor allem die Unabhängigkeit des Amtes im Sinne der Betroffenen zu gewährleisten.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/8413 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes über eine Beauftragte oder einen Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen Straftaten im Inland (Bundesopferbeauftragtengesetz - BOpfBeG) Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMJV): Gesetz über eine Beauftragte oder einen Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen Straftaten im Inland (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2606090019 (PDF - 7 Seiten)

    Adressatenkreis:

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