Regelungsvorhaben
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
Angegeben von:
Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. (R003048)
am
09.06.2026
Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Referentenentwurfs zur Reform der Notfallversorgung im Hinblick auf die Ausgestaltung Integrierter Notfallzentren (INZ), der standardisierten digitalen Ersteinschätzung, der Vergütungsregelungen sowie der Einbindung von Krankenhausapotheken. Insbesondere sollen bundesgesetzliche Regelungen zur flächendeckenden Erreichbarkeit von INZ, zur Ausgestaltung der Patientensteuerung, zu einer fallzahlunabhängigen Finanzierung der Ersteinschätzung, zur Einführung eines bundeseinheitlichen Notfallregisters sowie zur Arzneimittelversorgung ambulanter Notfallpatientinnen und -patienten durch Krankenhausapotheken ergänzt bzw. angepasst werden.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.11.2025 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]