Regelungsvorhaben

Stiftungsregister bürokratiearm und verhältnismäßig ausgestalten

Angegeben von:
Stiftung Familienunternehmen und Politik (R000083) am 04.06.2026

Beschreibung:
Die Verschiebung des Stiftungsregisterstarts auf den 1. Januar 2028 birgt die Chance notwendiger, auch einfachgesetzlicher Nachbesserungen. Durch ein abgestuftes Einsichtsrecht muss analog den Regelungen zum Transparenzregister (Berechtigtes Interesse entspr. dem ZFG) sichergestellt werden, dass die angestrebte Transparenz nicht zulasten der Privatsphäre und Sicherheit der einzutragenden Personen geht. Die durch die parallele Meldepflicht im Transparenzregister (§ 20 GwG) und im neuen Stiftungsregister entstehende Doppelbelastung muss durch eine Registerverknüpfung aufgehoben werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Verordnung zum Betrieb des Stiftungsregisters (StiftRV) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 27.05.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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