Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Verhältnismäßige und praxistaugliche Ausgestaltung der KRITIS-Verordnung

Angegeben von:
DB InfraGO AG (R001379) am 04.06.2026

Beschreibung:
Die DB setzt sich für eine praxistaugliche, angemessene, risikobasierte und differenzierte Einbeziehung der Schieneninfrastruktur in den Geltungsbereich der KRITIS Verordnung ein.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz Datum des Referentenentwurfs: 26.05.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern (BMI) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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