Regelungsvorhaben
Verzicht auf eine Vergütungsdeckelung - GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Angegeben von:
Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege e.V. (R006434)
am
03.06.2026
Beschreibung:
Der Referentenentwurf schafft einen grundlegenden Widerspruch zwischen SGB V und SGB XI: Künftig sollen Vergütungssteigerungen im SGB V, auch Personalkostensteigerungen, auf die Grundlohnrate begrenzt werden.Gleichzeitig bleibt im SGB XI die Pflicht zur Zahlung tariflicher bzw. regional üblicher Entgelte bestehen und sind Voraussetzung für die Zulassung zur Versorgung. Dadurch entsteht ein gesetzlicher Zielkonflikt: Tarifsteigerungen müssen gezahlt, aber nicht vollständig refinanziert werden. Der BHK e.V. fordert daher den Verzicht auf eine Vergütungsdeckelung in der außerklinischen Intensiv- und häuslichen Krankenpflege, die vollständige Refinanzierung tariflicher Kosten sowie die Sicherung verlässlicher Versorgungsstrukturen ohne zusätzliche Belastungen für Betroffene und deren Familien.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 16.04.2026 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Pflege [alle RV hierzu]