Regelungsvorhaben

Der DAV teilt das Anliegen des Entwurfs, einige der straf- und zivilrechtlichen Regelungsvorschläge begegnen aber Bedenken.

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 22.05.2026

Beschreibung:
Der DAV teilt das Anliegen, den Persönlichkeitsrechtsschutz im digitalen Raum auch durch Strafrecht zu stärken, und begrüßt insbesondere die Bündelung sexualisierter Bildaufnahmedelikte in einem eigenständigen Tatbestand des Kernstrafrechts. Gleichwohl gibt der Entwurf in seinem strafrechtlichen Teil auch Anlass zu Kritik. An manchen Stellen ist seine expansive Tendenz unverhältnismäßig. Auch in zivilrechtlicher Hinsicht begegnet der Gesetzentwurf einigen Bedenken. Insbesondere betrifft dies die weitreichende Nutzung von Vorratsdaten, die Definition der „Rechtsverletzung“ sowie die problematische Ausgestaltung der Accountsperre. Bedenken bestehen auch gegen die Prozessführungsbefugnis zivilgesellschaftlicher Organisationen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.04.2026 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (5)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2605220003 (PDF - 20 Seiten)

    Adressatenkreis:

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