Regelungsvorhaben
Wir setzen uns gegen eine Abschaffung der Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen und für eine Reform ein.
Angegeben von:
HANDWERK BW Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V. (R000862)
am
21.05.2026
Beschreibung:
Die Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG (umgangssprachlich
„Steuerbonus“) steht im Fokus aktueller Konsolidierungsüberlegungen. Eine Abschaffung ist
aus Sicht des Handwerks der falsche Weg. Der Steuerbonus ist kein betrieblicher Subventionsmechanismus, sondern ein Anreiz für Verbraucher, Handwerkerleistungen legal zu beauftragen. Gerade in Zeiten hoher Inflation trägt die Regelung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit
bei und entlastet insbesondere Geringverdienerhaushalte. Diese Ziele sind auch im Koalitionsvertrag ausdrücklich verankert. Die Devise muss daher lauten: Reform statt Abschaffung
- Handwerk [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 21.05.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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