Regelungsvorhaben
IDW äußert sich zu den Folgen des BFH-Urteils vom 05.11.2025 - I R 37/22 für die tatsächliche Durchführung einer ertragsteuerlichen Organschaft
Angegeben von:
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) (R002191)
am
21.05.2026
Beschreibung:
Das IDW weist in seiner Stellungnahme auf die praxisrelevanten Folgen des BFH-Urteils vom 05.11.2025 (I R 37/22) zur tatsächlichen Durchführung von Ergebnisabführungsverträgen in der ertragsteuerlichen Organschaft hin. Insbesondere die vom BFH geforderte zeitnahe Erfüllung innerhalb von 12 Monaten wirft Fragen zu Anwendungszeitpunkt, Offenlegungs- sowie Anzeige- und Berichtigungspflichten auf. Angeregt werden u. a. eine klare Nicht-Rückwirkung, Ausschluss von Berichtigungspflichten für Altjahre, Schutz festsetzungsverjährter Jahre, Klarstellungen zur Gewerbesteuererklärung, zur Fristberechnung und zur Anerkennung von Vorabzahlungen sowie eine Reform hin zu einem modernen Gruppenbesteuerungssystem.
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.04.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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