Regelungsvorhaben

IDW äußert sich zu den Folgen des BFH-Urteils vom 05.11.2025 - I R 37/22 für die tatsächliche Durchführung einer ertragsteuerlichen Organschaft

Angegeben von:
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) (R002191) am 21.05.2026

Beschreibung:
Das IDW weist in seiner Stellungnahme auf die praxisrelevanten Folgen des BFH-Urteils vom 05.11.2025 (I R 37/22) zur tatsächlichen Durchführung von Ergebnisabführungsverträgen in der ertragsteuerlichen Organschaft hin. Insbesondere die vom BFH geforderte zeitnahe Erfüllung innerhalb von 12 Monaten wirft Fragen zu Anwendungszeitpunkt, Offenlegungs- sowie Anzeige- und Berichtigungspflichten auf. Angeregt werden u. a. eine klare Nicht-Rückwirkung, Ausschluss von Berichtigungspflichten für Altjahre, Schutz festsetzungsverjährter Jahre, Klarstellungen zur Gewerbesteuererklärung, zur Fristberechnung und zur Anerkennung von Vorabzahlungen sowie eine Reform hin zu einem modernen Gruppenbesteuerungssystem.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2605210006 (PDF - 8 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 17.04.2026 an:

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