Regelungsvorhaben

Der DAV spricht sich gegen die Ausweitung des §86a StGB auf den schulischen Bereich aus.

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 21.05.2026

Beschreibung:
Der DAV teilt die Sorge um das Erstarken extremistischer Tendenzen in Schulen, lehnt aber die Erweiterung des Tatbestandes des §86a StGB auf den schulischen Bereich ab. Das Strafrecht darf aufgrund des Ultima-ratio-Grundsatzes nicht Ersatz für fehlende präventive Maßnahmen wie Jugendarbeit und politische Bildung sein. Es sollten daher ausschließlich erzieherische Maßnahmen nach dem Schulrecht und die der Jugendhilfe hinzugezogen werden. Gegebenenfalls kann hier sorgfältig geprüft werden, ob der Maßnahmenkatalog des Schulrechts erweitert werden muss.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 39/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entschließung des Bundesrates zur strafrechtlichen Ahndung extremistischer Kennzeichen im schulischen Bereich (§ 86a StGB)

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2605210002 (PDF - 10 Seiten)

    Adressatenkreis:

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