Regelungsvorhaben

Der DAV begrüßt die Stärkung des Planmäßigkeitsgrundsatzes und Vorschläge zur Verfahrensbeschleunigung, zeigt aber Optimierungsmöglichkeiten auf.

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 21.05.2026

Beschreibung:
Der DAV befasst sich vor allem mit den geplanten Änderungen in BauGB, BauNVO und ROG. Er begrüßt die Neusystematisierung der §§ 1 bis 2a BauGB. Kritisch sieht er die vorgesehene Regelung zum überragenden öffentlichen Interesse des Wohnungsbaus und regt einen generellen Abwägungsvorrang für den Wohnungsbau an. Er begrüßt die Einführung und Möglichkeit, ein Ersatzgeld zu erheben, spricht sich aber dafür aus, dieses als explizit subsidiäres Instrument einzusetzen. Der DAV regt an, die Präklusion auf solche Einwendungen zu beschränken, die nicht gem. §§ 214, 215 BauGB unbeachtlich werden. Bei den geplanten Regelungen zu Vorkaufsrechten bei Kriminalitätsschwerpunkten oder verfassungsfeindlichen Bestrebungen äußert der DAV Zweifel an der städtebaulichen Verortung der Norm.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Datum des Referentenentwurfs: 01.04.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2605200008 (PDF - 38 Seiten)

    Adressatenkreis:

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