Regelungsvorhaben
Spielräume für innovative und praxisnahe Gesetzgebung erweitern
Angegeben von:
Stiftung Familienunternehmen und Politik (R000083)
am
18.05.2026
Beschreibung:
Innovationen scheitern in Deutschland oft nicht an mangelnden Ideen, sondern an starrer Regulatorik und träger Verwaltung. Neue Technologien und Geschäftsmodelle stoßen auf rechtliche Grenzen, bevor ihr Nutzen überhaupt erprobt werden kann. Reallabore schaffen befristete Freiräume, um Innovationen unter realen Bedingungen zu testen – gerade für Familienunternehmen, die schnell und flexibel agieren müssen. Damit regulatorisches Lernen gelingt, braucht es klare Experimentierklauseln in Fachgesetzen sowie eine allgemeine Erprobungsklausel für Bund, Länder und Kommunen. Nur so lassen sich Erkenntnisse systematisch gewinnen und Rechtsrahmen zielgerichtet weiterentwickeln.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/218 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 18.05.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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