Regelungsvorhaben
Verhinderung einer Absenkung bzw. Befristung von Cybersecurity-Vorgaben an die Hersteller im Rahmen der UNECE-Regularien (insbesondere R155)
Angegeben von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184)
am
13.05.2026
Beschreibung:
Nichteinführung einer neuen rechtlichen Regelung auf Ebene der UNECE:
In UNECE-Gremien wird diskutiert, die Verpflichtung zur Bereitstellung von Cybersecurity-Updates seitens der Hersteller zu verkürzen. Der ADAC setzt sich dafür ein, die Verpflichtung weiterhin an die Lebenszeit des Fahrzeugs (End-of-Life) zu verknüpfen, um eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit und des Verbraucherschutzes zu verhindern. Im Rahmen der UNECE Gesetzgebung sind nur Contracting Partners stimmberechtigt, das BMV vertritt die Bundesrepublik Deutschland in fahrzeugbezogenen Gremien.
- Automobilwirtschaft [alle RV hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]