Regelungsvorhaben

Verhinderung einer Absenkung bzw. Befristung von Cybersecurity-Vorgaben an die Hersteller im Rahmen der UNECE-Regularien (insbesondere R155)

Angegeben von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184) am 13.05.2026

Beschreibung:
Nichteinführung einer neuen rechtlichen Regelung auf Ebene der UNECE: In UNECE-Gremien wird diskutiert, die Verpflichtung zur Bereitstellung von Cybersecurity-Updates seitens der Hersteller zu verkürzen. Der ADAC setzt sich dafür ein, die Verpflichtung weiterhin an die Lebenszeit des Fahrzeugs (End-of-Life) zu verknüpfen, um eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit und des Verbraucherschutzes zu verhindern. Im Rahmen der UNECE Gesetzgebung sind nur Contracting Partners stimmberechtigt, das BMV vertritt die Bundesrepublik Deutschland in fahrzeugbezogenen Gremien.

Betroffene Interessenbereiche (2)

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