Regelungsvorhaben
Umsetzung der IRRD in nationales Recht
Angegeben von:
Allianz Private Krankenversicherungs-AG (R001721)
am
05.05.2026
Beschreibung:
Die EU-Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (Insurance Recovery & Resolution Directive – IRRD) ist bis zum 29. Januar 2027 in nationales Recht umzusetzen. Die APKV schließt sich grundsätzlich den Positionen des PKV-Verbandes an und setzt sich dafür ein, dass die Umsetzung möglichst bürokratiearm unter Berücksichtigung der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Sicherungsfond für Krankenversicherer (Medicator AG) erfolgt. Dieser Rahmen hat in der Vergangenheit erfolgreich zur Wahrung der Finanzstabilität beigetragen.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Versicherungssanierungs-, -abwicklungs- und -aufsichtsänderungsgesetz (VSAAG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 10.02.2026 Federführendes Ministerium: BMF [alle RV hierzu]
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]