Regelungsvorhaben

Umsetzung der IRRD in nationales Recht

Angegeben von:
Allianz Private Krankenversicherungs-AG (R001721) am 05.05.2026

Beschreibung:
Die EU-Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (Insurance Recovery & Resolution Directive – IRRD) ist bis zum 29. Januar 2027 in nationales Recht umzusetzen. Die APKV schließt sich grundsätzlich den Positionen des PKV-Verbandes an und setzt sich dafür ein, dass die Umsetzung möglichst bürokratiearm unter Berücksichtigung der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Sicherungsfond für Krankenversicherer (Medicator AG) erfolgt. Dieser Rahmen hat in der Vergangenheit erfolgreich zur Wahrung der Finanzstabilität beigetragen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/6561 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen - (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz - VSAAG) Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Versicherungssanierungs-, -abwicklungs- und -aufsichtsänderungsgesetz (VSAAG) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (5)

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