Regelungsvorhaben
BOpfBeG: nicht nur für Terroropfer. Fachlich qualifizierte Begleitung u. starke, bundesweit gleichwertige Struktur mit Hauptamtlichen nötig
Angegeben von:
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (R003897)
am
30.04.2026
Beschreibung:
Auch bei Amoktaten und anderen zielgerichteten Gewalttaten sollte das Gesetz greifen.
Es sollten Einsatzkräfte von Rettungsdienst, Feuerwehr, technischen Hilfsdiensten, Polizei und
weiteren, die am Schadensort tätig oder mit den Ausmaßen des Ereignisses in
direktem Kontakt stehen, ausdrücklich Berücksichtigung finden.
Für eine verlässliche Aufgabenwahrnehmung bedarf es auch einer hauptamtlichen Struktur mit klar definierten Personalstamm.
Die Unterstützung von Betroffenen schwerer Gewaltereignisse verlangt differenzierte psychologische, psychosoziale und juristische Expertise.Es sollten verbindl. Anforderungen an Fachlichkeit und Qualifikation gesetzlich verankert werden.
Es ist eine fachlich gleichwertige Struktur auf Bundesebene erforderlich.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/8413 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über eine Beauftragte oder einen Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen Straftaten im Inland (Bundesopferbeauftragtengesetz - BOpfBeG) Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMJV): Gesetz über eine Beauftragte oder einen Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen Straftaten im Inland (Vorgang)
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.04.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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