Regelungsvorhaben

Sachgerechte Einbeziehung der Lebensmittelerzeugung in den Beihilferahmen des CISAF

Angegeben von:
Südzucker AG (R001956) am 21.04.2026

Beschreibung:
Nr. 71a des CISAF sollte Primärlebensmittelhersteller nicht aus dem Förderrahmen ausschließen oder benachteiligen. Zudem sollte auch biomassebasierte Wärme als erneuerbar im Sinne der Nr. 73 gelten, soweit sie die Kriterien der RED erfüllt. Auch die Nutzung nachhaltiger Biomasse in hocheffizienten KWK-Anlagen sollte inkludiert sein (Nr. 75). Zudem sollte der Flexibilitätsbegriff in Nr. 73 gestrichen werden, da dies Saisonproduktion (wie im Falle von Zucker) benachteiligt. Die Förderintensität muss technologieneutral ausgestaltet sein (Nr. 90). Daneben sollten Investitionen zur Dekarbonisierung industrieller Produktion auf Basis von Biomethan u./o. Biogas nicht weniger vom Förderrahmen erfasst sein als nicht-biomassebasierte Lösungen (Nr. 100, 101).

Betroffene Interessenbereiche (1)

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