Regelungsvorhaben

Umsetzung des CRA-Durchführungsgesetzes konsequent vorantreiben

Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (R000534) am 21.04.2026

Beschreibung:
Das Innenministerium strebt an, die Kompetenzen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik derart zu erweitern, dass es die sich aus dem Cyber Resilience Act (CRA) ergebenen Aufgaben übernehmen kann. Für die wirksame Umsetzung des CRA ist es aus Sicht des BDI zwingend erforderlich, dass jeder Mitgliedstaat mindestens eine Marktüberwachungsbehörde und eine notifizierende Behörde benennt. Den vorliegenden Referentenentwurf begrüßt die deutsche Industrie daher grundsätzlich, da er die Umsetzung des CRA konsequent vorantreibt. Die Stellungnahme enthält konkrete Vorschläge zur Unterlegung der Marktaufsicht mit ausreichender Kapazität, die Gewährleistung einer funktionalen Trennung und Governance im BSI sowie die Implementierung von Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/6585 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit Zuständiges Ministerium: BMI [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMI): Gesetzesentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (4)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2604210025 (PDF - 8 Seiten)

    Adressatenkreis:

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