Regelungsvorhaben

Der DAV fordert eine Erweiterung der strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechte auf Sozialarbeiter:innen.

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 20.04.2026

Beschreibung:
Der DAV hält es für notwendig, das strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrecht auf Sozialarbeiter:innen zu erweitern. Der DAV regt deshalb an, in §53 Abs. 1 StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht für Fachkräfte der Sozialen Arbeit mit staatlicher Anerkennung, die in öffentlich anerkannten Einrichtungen/Diensten tätig sind, zu schaffen, in Bezug auf dem strafrechtlichen Verschwiegenheitsschutz unterliegende Privatgeheimnisse.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2604200014 (PDF - 12 Seiten)

    Adressatenkreis:

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