Regelungsvorhaben
Der DAV fordert eine Erweiterung der strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechte auf Sozialarbeiter:innen.
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
20.04.2026
Beschreibung:
Der DAV hält es für notwendig, das strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrecht auf Sozialarbeiter:innen zu erweitern. Der DAV regt deshalb an, in §53 Abs. 1 StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht für Fachkräfte der Sozialen Arbeit mit staatlicher Anerkennung, die in öffentlich anerkannten Einrichtungen/Diensten tätig sind, zu schaffen, in Bezug auf dem strafrechtlichen Verschwiegenheitsschutz unterliegende Privatgeheimnisse.
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu]
- Strafrecht [alle RV hierzu]
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SG2604200014 (PDF - 12 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 23.03.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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