Regelungsvorhaben
Der DAV äußert sich kritisch zum RefE zu digitalen Ermittlungsmaßnahmen in der StPO und fordert erhebliche Einschränkungen.
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
20.04.2026
Beschreibung:
Der DAV kritisiert, dass beide geplanten Maßnahmen deutlich zu weit gefasst sind und mit erheblichen Grundrechtseingriffen einhergehen. Die Befugnisnormen nehmen legitime Anliegen zum Anlass, um völlig uferlose automatisierte Recherchen in teilweise höchstpersönlichen Daten zu legitimieren. Deshalb fordert der DAV erhebliche, in seiner Stellungnahme näher ausgeführte, Einschränkungen sowohl beim automatischen Abgleich biometrischer Daten (Einschränkung des Straftatenkatalogs, Richtervorbehalt, strengere Subsidiarität, Ausschließung der Verwertbarkeit, Dokumentationspflicht) wie auch bei der automatisierten verfahrensübergreifenden Datenanalyse (Richtervorbehalt, Ausschluss selbstlernender Systeme, keine Erstreckung auf digitale Beweismittel).
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Referentenentwurf:
Gesetz zur zur Änderung der Strafprozessordnung - digitale Ermittlungsmaßnahmen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 12.03.2026 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu]
- Strafrecht [alle RV hierzu]
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SG2604130009 (PDF - 18 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 02.04.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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