Regelungsvorhaben
Maßvolle Einführung von aktiver Cyberabwehr
Angegeben von:
Bitkom e.V. (R000672)
am
04.04.2026
Beschreibung:
Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass der Gesetzentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit grundlegend angepasst wird: Eingriffsbefugnisse von Bundespolizei, BKA und BSI sollen klar begrenzt, rechtsstaatlich abgesichert (insb. mit Richtervorbehalt) und ohne Maßnahmen wie Hackbacks ausgestaltet werden. Zuständigkeiten sind eindeutig zu regeln und Doppelstrukturen zu vermeiden. Nationale Sonderregelungen („Gold-Plating“) gegenüber EU-Recht sollen reduziert werden. Mitwirkungspflichten für Unternehmen sind präzise, verhältnismäßig und technisch umsetzbar auszugestalten sowie angemessen zu vergüten; Bußgelder sollen auf 10 Mio. Euro begrenzt werden. Zudem sollen realistische Fristen, Datensparsamkeit, Transparenz, Kooperation und Evaluierung sichergestellt werden.
-
Referentenentwurf:
Gesetzesentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 27.02.2026 Federführendes Ministerium: BMI [alle RV hierzu]
- Cybersicherheit [alle RV hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Internetpolitik [alle RV hierzu]
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu]
- Terrorismusbekämpfung [alle RV hierzu]