Regelungsvorhaben
Transparenz und Aufklärung beim Gebäudetyp E
Angegeben von:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) (R002288)
am
01.04.2026
Beschreibung:
Der DMB setzt sich dafür ein, dass das mit der geplanten Einführung des Gebäudetyps E verfolgte Ziel des kostengünstigeren Bauens auch bei den Mieter:innen ankommt. Für Mieter:innen könnte der Gebäudetyp E dazu führen, dass sie Komfort- und Standardabsenkungen eines einfacheren Gebäudestandards hinnehmen müssten, ohne im Gegenzug bei den Wohnkosten entlastet zu werden. Zudem ist es für Mieter:innen bei der Besichtigung bzw. Anmietung nicht erkennbar, ob eine Neubauwohnung nach einem abgesenkten Standard errichtet wurde. Daher braucht umfassende, verständliche und rechtzeitige Informationen vor Vertragsschluss – sowohl über die Kosteneinsparungen als auch über die Folgen des Mindeststandards.
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.03.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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