Regelungsvorhaben
Verrechnungspreise, insbesondere zügige Vorabverständigungsverfahren
Angegeben von:
Stiftung Familienunternehmen und Politik (R000083)
am
01.04.2026
Beschreibung:
Verrechnungspreise sind strukturell kompliziert und in ihrer Umsetzung mit hohen Unsicherheiten, Dokumentations- und Abstimmungsanforderungen behaftet. Zügige Vorabverständigungsverfahren nach § 89a AO schaffen früh Rechtssicherheit, indem sich die beteiligten Staaten vorab auf eine einheitliche Handhabung grenzüberschreitender Sachverhalte einigen. Sie vermeiden Doppelbesteuerung und reduzieren Konflikte mit beteiligten Finanzverwaltungen. Zugleich ermöglichen sie eine verlässlichere steuerliche Planung und entlasten Unternehmen von langwierigen Streitverfahren. Die Stiftung setzt sich für die Intensivierung und Verkürzung der Vorabverständigungsverfahren ein, um Familienunternehmen, die sich um internationale steuerliche Compliance bemühen, ein effizientes Werkzeug an die Hand zu geben.
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]