Regelungsvorhaben
Ausgestaltung einer Wasserstoffhaftungsverordnung
Angegeben von:
EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler (R003210)
am
31.03.2026
Beschreibung:
Es geht um die Ausgestaltung einer Verordnung nach § 28n EnWG zur Haftung von Wasserstoffnetzbetreibern. Ziel ist, ein eigenständiges Haftungsregime für das Wasserstoffkernnetz zu schaffen, das die besonderen technischen und marktlichen Risiken der Hochlaufphase berücksichtigt. EFET Deutschland setzt sich für eine faire Risikoverteilung zwischen Netzbetreibern, Händlern und Abnehmern ein, um Investitions- und Vertragssicherheit zu fördern und den Markthochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu unterstützen.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 20.02.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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