Regelungsvorhaben
Änderung des Entwurfs der Förderrichtlinie für einen Industriestrompreis
Angegeben von:
EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler (R003210)
am
31.03.2026
Beschreibung:
Die Einführung eines Industriestrompreises darf den Ausbau erneuerbarer Energien nicht bremsen – marktrationales Verhalten muss erhalten bleiben. Um dies sicherzustellen, schlägt EFET D einige wichtige Anpassungen der Förderrichtlinie vor. Zum einen sollte der zur Ermittlung des Entlastungsbetrags herangezogene Referenzpreis auf einen Korb von Jahresprodukten basieren und andere Börsen in die Definition einbezogen werden. Außerdem sollten als Beitrag zur Dekarbonisierung (Gegenleistung) auch PPAs aus ausgeförderten erneuerbare Energien- Anlagen berücksichtigt werden. Schließlich sind noch fehlende Definitionen zu ergänzen und offene Umsetzungsfragen bezüglich der Fristen und der Ausgestaltung der Gegenleistung zu klären.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
: Förderrichtlinie für Beihilfen für strom- und handelsintensive Unternehmen zur Strompreisentlastung (Industriestrompreis) für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 Datum des Referentenentwurfs: 16.01.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
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SG2603310242 (PDF - 12 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 26.01.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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