Regelungsvorhaben
Unnötige Bürokratielasten bei der Anpassung des nationalen Verpackungsrechts an die EU-Verpackungsverordnung vermeiden
Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (R000534)
am
30.03.2026
Beschreibung:
Mit der europäischen Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (VO 2025/40/EU, sog. PPWR) soll es ab 12. August 2026 und in den Folgejahren in der gesamten Europäischen Union (EU) zu umfangreichen Veränderungen und Harmonisierungen für den Verpackungskreislauf kommen. Diese Ambition unterstützen wir im Grundsatz ausdrücklich. Gemeinsames Ziel muss es dabei sein, den Verpackungskreislauf in der EU inkl. Investitionssicherheit in die entsprechende Infrastruktur und neue Technologien zügig herzustellen. Das Inkrafttreten zum 12. August 2026 birgt aufgrund der zahlreichen und relevanten Veränderungen des Rechtsregimes mitten im Jahr Risiken, denen aktiv begegnet werden muss.
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.11.2025 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 19.01.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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